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Kesseltausch

Seit 1. Januar 2021 ist fürs Fördern u.a. von Heizungssanierung und Kesseltausch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Die bisherigen Förderangebote von BAFA und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind in ein gemeinsames Programm übergegangen. Bauherren und Sanierer kommen nun einfacher an die finanzielle Unterstützung und können dadurch mehr Geld in den Klimaschutz investieren.

Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse oder Kredite richtet sich nach Gebäudetyp und Umfang der Maßnahme. Förderungen für  Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude sind nun unter der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ zu finden.

Wesentliche Neuerungen

  • Ölheizungen werden nicht mehr gefördert
  • Gasheizungen sind nur in Kombination mit erneuerbaren Energien förderfähig
  • Für den Austausch von Ölheizungen gibt es Sonderzuschüsse

Antragstellung

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Investition an die BAFA gestellt werden!

Mindestinvestitionsvolumen

Sie müssen mindestens 2.000 Euro (brutto) investieren.

Förderumfang

Förderfähig sind

  • Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready) mit 20%
  • Gas-Hybridheizungen mit 30%
  • Solarkollektoranlagen mit 30%
  • Biomasseheizungen mit 35 %

(bei besonders emmisionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte)

  • Wärmepumpen mit 35%
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit 35%

Weiterhin:

  • Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

Zusätzliche Austauschprämie für Ölheizungen

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Heizungsanlagen errichtet wird:

  • Gas-Hybridheizung
  • Biomasseheizung
  • Wärmepumpe
  • EE-Hybridheizung
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 Prozent oder 55 Prozent.

Nicht förderfähig sind

  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) vereinfacht der Staat die deutsche Förderlandschaft.