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Gebäude, Klima, Förderungen
- das ändert sich 2024

Quelle: CO2-Online

Zum Jahreswechsel stehen wieder einige Änderungen für Verbraucher  an. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft – wenn auch mit einigen Unsicherheiten. Strom und Wärme werden teurer und der Betrieb von Balkon-Solaranlagen soll einfacher werden. Wir haben die wichtigsten Anpassungen für Sie zusammengefasst.

Gebäudeenergiegesetz 2024

Kaum ein Gesetz wurde in den vergan­genen Monaten so sehr diskutiert wie das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Nach mehreren Anläufen wurde es schließlich im September verab­schiedet. Die wichtigsten Beschlüsse:

  • Ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien soll beim Einbau einer neuen Heizung möglichst erreicht werden. Das lässt sich nicht nur mit einer Wärmepumpe umsetzen. Auch die Nutzung einer Holzheizung, einer Hybridheizung oder einer Stromdirektheizung erfüllt die 65-Prozent-Regel.
  • Für Neubauten gilt diese Regelung ab 2024. Für Bestandsgebäude gibt es noch Übergangsfristen. Konkret gilt die Regel hier ab dem Zeitpunkt, an dem eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
  • Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen müssen bis spätestens Mitte 2026 mitteilen, ob und wo Wärmenetze geplant sind. Kleinere Städte und Landkreise haben bis Mitte 2028 Zeit.
  • Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen grundsätzlich nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.
  • Ein Verbot von Öl- und Gasheizungen im engeren Sinne gibt es nicht. Lediglich in Neubaugebieten ist der Einbau einer Gas- oder Ölheizung ab dem 01.01.2024 nicht mehr erlaubt. Wie und in welcher Höhe der Umstieg auf erneuerbare Energien gefördert wird, ist teilweise noch offen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude 2024

Der Wechsel von einem alten Wärmeerzeuger zu einer klimafreundlichen Heizung steht und fällt oft mit der Förderung. Allerdings steht der Start der aktualisierten Bundesförderung für effiziente Gebäude derzeit auf wackligen Beinen. So soll das Beantragen der Förderung für Eigenheim-Besitzer erst ab Ende Februar möglich sein. Wohnungseigentümer müssen voraussichtlich bis April warten.

Die Verunsicherung wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass die Förderung für Energieberatungen aufgrund der verhängten Haushaltssperre gestrichen wurde.

CO2-Preis fürs Heizen mit fossilen Energieträgern

Das Heizen mit Gas und Öl wird 2024 teurer: Der CO2-Preis steigt – und zwar mehr als zunächst geplant. Die Ampel-Koalition hat sich am 13. Dezember darauf geeinigt, dass die Abgabe auf fossile Brennstoffe von aktuell 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht wird. 2025 soll sie dann bei 55 Euro pro Tonne liegen.

In einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Gasheizung bedeutet das Zusatzkosten in Höhe von rund 100 Euro (45 Euro x 2,2 Tonnen CO2-Emissionen). In einem Einfamilienhaus mit 3,94 Tonnen CO2-Emissionen sind es 177 Euro.

Bei ölbeheizten Gebäuden liegen die Mehrkosten bei 138 Euro für eine Wohnung im Mehrfamilienhaus (45 Euro x 3,07 Tonnen CO2-Emissionen) beziehungsweise 233 Euro für ein Einfamilienhaus mit 5,18 Tonnen CO2.

Die Kosten werden anteilig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt – je nachdem, in welchem energetischen Zustand sich das Gebäude befindet.

Alle Angaben beziehen sich auf Durchschnittswerte aus dem aktuellen Heizspiegel 2023.

Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme

Um die Auswirkungen der Energiekrise auf Bürger und den Schaden für die Volkswirtschaft zu begrenzen, hat die Bundesregierung die Kosten für Gas, Strom und Fernwärme bis Ende 2023 gedeckelt. Eine Verlängerung der Preisbremsen bis Ende März 2024 war vorgesehen. Aufgrund der Haushaltssperre ist dies aktuell aber fraglich.

Zugleich steigt die Umsatzsteuer auf Gas und Wärme ab März 2024 wieder auf 19 Prozent.

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2024

Auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stehen Änderungen an. Mit dem Solarpaket 1 soll unter anderem der Betrieb von Balkon-Solaranlagen deutlich attraktiver werden. Das Gesetz sollte Anfang 2024 in Kraft treten – nun verzögert sich die Verabschiedung allerdings.

Der Inhalt steht jedoch fest. So soll für Balkonkraftwerke bald Folgendes erlaubt oder ausreichend sein:

  • Eine Registrierung ist nur noch im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur nötig.
  • Die älteren Ferraris-Zähler dürfen sich übergangsweise rückwärts drehen.
  • Anlagen können an herkömmliche Steckdosen angeschlossen werden.
  • Der Betrieb von bis zu 800 Watt Solarstromleistung wird möglich.
  • Solarstrom vom Dach soll in Mehrfamilienhäusern direkt an die Mietparteien weitergegeben werden können.

Infos auch unter:

www.co2online.de

www.bafa.de

www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen

www.verbraucherzentrale-sachsen.de